Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.12.2000 - 2 B 99.2118 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- denkmalrechtbayern.de
Privilegierung eines denkmalgeschützten Bahnwärterhäuschens im Außenbereich Verfassungsrechtliche Pflicht einer Gemeinde zur Gewährung eines Kanalanschlusses für ein Baudenkmal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht , S. 267 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung …
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2000 - 2 B 99.2118
Der Vortrag der Beklagten, sie könne nicht dazu gezwungen werden, ein im Außenbereich gelegenes Vorhaben an ihre Kanalisation anzuschließen, lässt außer Betracht, dass es vorliegend nicht um die Frage geht, ob die Gemeinde ein Erschließungsangebot für ein im Außenbereich nicht privilegiertes Vorhaben ausschlagen darf (vgl. dazu BVerwGE 74, 19/26 f.).Im Übrigen kann die Gemeinde zur Annahme eines zumutbaren Erschließungsangebots des Bauherrn für ein im Außenbereich nicht privilegiertes Vorhaben, das keine öffentlichen Belange im Sinn von § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt, verpflichtet sein, wenn sonst eine vom Gesetz eingeräumte Rechtsposition vereitelt oder eine vom Gesetz getroffene Wertung außer Acht bleiben würde (vgl. BVerwGE 74, 19/27).
- BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2000 - 2 B 99.2118
Auch wenn diese Rechtsprechung nicht auf die Fallgruppen des § 35 Abs. 4 BauGB anzuwenden ist (vgl. BVerwG v. 13.10.1990, NVwZ 1991, 1076/1078), ist im vorliegenden Fall wegen der Denkmaleigenschaft des Bahnwärterhauses eine Verpflichtung der Beklagten zu bejahen, den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zu gewähren. - BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
Bauplanungsrecht - Windkraftanlagen im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2000 - 2 B 99.2118
Die Denkmalqualität unterscheidet das vorliegende Bahnwärterhaus von einem für sich genommen belanglosen ehemaligen Bahnwärterhaus, das nicht dadurch zum nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB begünstigten Vorhaben wird, dass es an einer noch teilweise erhaltenen Eisenbahnanlage liegt (vgl. BVerwG v. 17.1.1991, ZfBR 1991, 131).
- VGH Bayern, 15.05.2023 - 2 ZB 22.987
Nutzungsänderung eines Vereinsheims im Außenbereich, (Kein) Bild der …
Die vom Gesetz gewählte Umschreibung des Bauwerks als ein "erhaltenswertes, das Bild der Kulturlandschaft prägendes" sowie der mit der Regelung verfolgte Zweck, dem sonst etwa drohenden Verfall von Baudenkmälern und anderen kulturell-bedeutsamen Gebäuden vorzubeugen (…vgl. BVerwG, B.v. 18.9.1984 - 4 B 203.84 - juris Rn. 4;… BVerwG, B.v. 18.1.1993 - 4 B 160.93 - juris Rn. 4 f.; BayVGH, U.v. 20.12.2000 - 2 B 99.2118 - UA S. 7), rückt die begünstigten Bauwerke in die Nähe der Baudenkmäler.Zweck der Vorschrift ist es, dem drohenden Verfall von Baudenkmälern und anderen kulturell bedeutsamen Bauwerken mit einer entsprechenden Beziehung zum Außenbereich vorzubeugen (…BVerwG, B.v. 18.1.1993 - 4 B 160/93 - juris Rn. 4 f.; Bay VGH, U.v. 20.12.2000 - 2 B 99.2118 - juris Rn. 20), nicht jedoch den Verfall jeglicher Gebäude, die sich ggf. nicht in den Außenbereich einfügen, durch eine entsprechende Umnutzung zu erlauben.
- VG Regensburg, 19.03.2019 - RN 6 K 17.1023
Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung von Appartements zu Dauerwohnzwecken zu …
(1) Eine Nutzungsänderung im Sinne des Art. 55 Abs. 1 BayBO ist gegeben, wenn die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite überschritten wird und der neuen Nutzung aus dem Blickwinkel der maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine andere Qualität zukommt als der bisherigen Nutzung (vgl. BayVGH, U.v 20.12.2000 - 2 B 99.2118). - VG Regensburg, 19.03.2019 - RN 6 K 17.1799
Nutzungsuntersagung wegen Vermietung von Appartements als Ferienwohnungen
(1) Eine Nutzungsänderung im Sinne des Art. 55 Abs. 1 BayBO ist gegeben, wenn die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite überschritten wird und der neuen Nutzung aus dem Blickwinkel der maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine andere Qualität zukommt als der bisherigen Nutzung (vgl. BayVGH, U.v 20.12.2000 - 2 B 99.2118).
- VG Saarlouis, 17.06.2015 - 5 K 652/14
Nutzung eines in den 1990er Jahren aufgegebenen Dienstgebäudes der Wasser- und …
Eine nach allgemeinem Baurecht zu beurteilende Büronutzung sei eine andere Zweckbestimmung als die Büronutzung in einer Betriebsanlage einer Wasserstraße.(Vgl. BayVGH, Urteil vom 20.12.2000 - 2 B 99.2118 -, BRS 77 Nr. 252, zur Nutzung eines ehemaligen Bahnwärterhauses) Nach dem allgemeinen Bauplanungsrecht beurteile sich die Nutzbarkeit des Grundstücks nach § 35 BauGB und daran gemessen sei die geplante Büronutzung wegen der Darstellung "Grünfläche" mit der Zweckbestimmung "Dauerkleingärten" im Flächennutzungsplan nicht zulässig. - VG München, 28.12.2023 - M 1 S 23.5542
Boardinghouse, Nutzungsuntersagung, Stellplatzbedarf, Vorläufiger Rechtsschutz
Eine Nutzungsänderung in diesem Sinne liegt dabei nur dann vor, wenn die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite überschritten wird und der neuen Nutzung aus dem Blickwinkel der maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine andere Qualität zukommt als der bisherigen Nutzung (BayVGH, B.v. 20.12.2000 - 2 B 99.2118 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 25.10.2022 - 10 B 21.2747
Erfolgreiches Berufungsverfahren wegen Nutzungsuntersagung für Veranstaltungen
An dem Befund, dass die Norm zum Prüfprogramm gehört, ändert sich auch nichts, wenn man berücksichtigt, dass im Außenbereich nach Art. 4 Abs. 3 BayBO die bauordnungsrechtlichen Anforderungen sich auf eine wegemäßige Erschließung reduzieren, da sich, wie erörtert, die Anforderungen an die Erschließung nach der jeweiligen Nutzung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten richten (vgl. BayVGH, U.v. 20.12.2000 - 2 B 99.2118 - juris Rn. 28). - VG Regensburg, 19.03.2019 - RN 6 K 17.1022
Nutzungsuntersagung wegen Vermietung von Appartements als Ferienwohnung
(1) Eine Nutzungsänderung im Sinne des Art. 55 Abs. 1 BayBO ist gegeben, wenn die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite überschritten wird und der neuen Nutzung aus dem Blickwinkel der maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine andere Qualität zukommt als der bisherigen Nutzung (vgl. BayVGH, U.v 20.12.2000 - 2 B 99.2118). - VG Regensburg, 19.03.2019 - RN 6 K 17.1691
Untersagung der Nutzung einer Ferienwohnung
(1) Eine Nutzungsänderung im Sinne des Art. 55 Abs. 1 BayBO ist gegeben, wenn die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite überschritten wird und der neuen Nutzung aus dem Blickwinkel der maßgeblichen öffentlichrechtlichen Vorschriften eine andere Qualität zukommt als der bisherigen Nutzung (vgl. BayVGH, U.v 20.12.2000 - 2 B 99.2118). - VG Magdeburg, 24.06.2014 - 4 A 167/12
Keine denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss des ehemaligen …
Das Denkmal gibt lediglich Zeugnis der geschichtlichen/städtebaulichen/kulturell-künstlerischen usw. Entwicklung ab (so auch vorausgesetzt in: auch BayVGH. Urt. v. 20.12.2000, 2 B 99.2118, nach juris). - VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2807
Nutzungsuntersagung für eine Lagerhalle
Eine Nutzungsänderung i.S.v. Art. 55 Abs. 1 BayBO liegt vor, wenn die jeder Nutzung eigene Variationsbreite überschritten wird und der neuen Nutzung aus dem Blickwinkel der maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine andere Qualität zukommt als der bisherigen Nutzung (vgl. BayVGH, U.v. 20.12.1999 - 2 B 99.2118 - juris Rn. 19). - VG München, 25.07.2019 - M 11 K 19.1067
Funktionsloswerden eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: Nutzungsänderung …
- VG München, 20.02.2014 - M 11 K 13.1134
Nutzungsuntersagung; Zahnarztpraxis; Nutzungsänderung von Lager in Büroräume
- VG Ansbach, 11.03.2019 - AN 9 S 18.02370
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage …